Diese Tipps stellen lediglich Hinweise dar und machen eine rechtliche Beratung nicht entbehrlich. Bei Unklarheiten lassen Sie sich bitte juristisch beraten.
Tipps für die wirksame Kündigung
Damit die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages rechtwirksam werden kann,
gilt es folgende Dinge zu beachten:
Form der Kündigung
In jedem Fall ist die Einreichung der Kündigung in schriftlicher Form erforderlich, eine Kündigung per Email, Fax oder SMS o. ä. ist nicht zulässig! Bitte senden Sie die Kündigung per Einschreiben oder übergeben diese persönlich an den Arbeitgeber und lassen Sie sich den Erhalt der Kündigung von Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung bestätigen. Hierfür können Sie in der Kündigung einen entsprechenden Passus einfügen.
Kündigungsfrist
Der richtige Zeitpunkt der Übergabe an den Arbeitgeber ist äußerst entscheidend. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber entscheidet über das Datum Ihres Ausscheidens aus dem Unternehmen. Die Kündigung ist erst ab dem Zeitpunkt gültig, bei dem sie dem Arbeitgeber übergeben wird oder bei ihm eintrifft.
Vergewissern Sie sich in Ihrem Arbeitsvertrag, dass Sie die erforderliche Kündigungsfrist einhalten.
Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist vereinbart sein, gilt folgendes:
- Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
- Für die Probezeit gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist.
- Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Eine Kündigung ist hierfür nicht erforderlich.
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das heißt, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen erklärt werden.
Inhalt der Kündigung
Betiteln Sie das Schreiben als Kündigung, damit dem Arbeitgeber auch klar wird, worum es geht. Versehen Sie das Kündigungsschreiben mit Ort, Datum und Adresskopf. Halten Sie die Kündigung kurz und höflich. Unterzeichnen Sie die Kündigung eigenhändig; Faksimile oder ähnliches ist nicht zulässig.
Grundsätzlich ist die Angabe eines Kündigungsgrunds nicht erforderlich. Fügen Sie daher nur dann einen Kündigungsgrund an, falls Ihr Arbeitsvertrag, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies verlangen.